Immer auf dem Stand der Technik
Intervallprüfung
Betreiber von Biogasanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen in regelmäßigen Abständen hinsichtlich verschiedenster gesetzlicher Anforderungen oder behördlicher Vorgaben überprüfen zu lassen.
Hierbei stehen sowohl sicherheitstechnische Aspekte, als auch versicherungstechnische Gründe im Vordergrund, deren Einhaltung für jeden Betreiber von Interesse sein sollten. Besonders in den letzten Jahren wurden die Anforderungen und Vorgaben für Biogasanlagen deutlich verschärft und konkretisiert. Dadurch ist es für den einzelnen Betreiber zunehmend schwieriger geworden, die Biogasanlage auf dem "Stand der Technik" zu halten und seinen Betreiberpflichten nachzukommen.
Grundsätzlich ist alleine der Betreiber für den ordnungsgemäßen Zustand der Biogasanlage, und damit auch für den Zustand der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel verantwortlich. Dieser Pflicht kann er nachkommen, indem er qualifizierte und befähigte Personen beauftragt.
Die BEAKON GmbH & Co. KG bietet das nötige Know-how, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Durch regelmäßige Wartung und wiederkehrende Überprüfung der Biogasanlage werden Probleme bei den Prüfungen durch Behörden, Sachverständige vermieden.
Leistungsspektrum:
- Überprüfung der Gesamtanlage
- regelmäßige Überprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Erstellung von erforderlicher Dokumentation, z.B nach WHG/AwSV oder zur Durchführung von Überprüfungen
- Anpassung und Aktualisierung von Schaltplänen
- Messungen nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
- Prüfung von Gaswarnanlagen und Lüftungsanlagen nach Anforderung der BetrSichV (Explosionsschutz)
- Begleitung von Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige.